Inklusion
Wir fordern eine inklusive Gesellschaft!
Menschen mit Behinderung die gleiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist für uns ein Gebot der Gerechtigkeit und es ist seit 2006 ein Menschenrecht in Form der UN-Behindertenrechtskonvention. In Deutschland gilt sie seit 2009. Menschen mit Behinderung sollen nicht nur in eine Gesellschaft von Menschen ohne Behinderung integriert werden, sondern allen Menschen soll die gleiche Teilhabe an allen Tätigkeiten und allem Tun möglich sein, sie sollen in
„den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten“ kommen. Das ist noch zu selten der Fall.
Wir GRÜNE nehmen das Menschenrecht auf Inklusion jedoch ernst und treiben Inklusion weiter voran. Unter einer inklusiven Gesellschaft verstehen wir eine Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt und barrierefrei ist. Eine inklusive Gesellschaft bietet Menschen mit und ohne Behinderungen, jeder sozialen oder ethnischen Herkunft, Hautfarbe, sexuellen Identität, Religion, Weltanschauung und jeden Alters gleiche Rechte und Chancen sowie gute Lebensbedingungen und
schützt sie vor Diskriminierung und Gewalt.
Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt teilhaben können
Menschen mit Behinderung sollen an allen Lebensbereichen – von ihrer eigenen Wohnung über öffentliche Verkehrsmittel bis hin zum Sportstadion oder Theater – selbstverständlich und gleichberechtigt teilhaben können. Wir wollen ein Schulsystem, das alle Kinder – mit und ohne Behinderungen – ihren Bedürfnissen gemäß fördert und fordert.
Aber auch den Arbeitsmarkt wollen wir inklusiv gestalten. Behinderte Menschen sollen Berufe ausüben können, die ihren
Wünschen und Fähigkeiten entsprechen. Und so wollen wir auch, dass die Unternehmen die Menschen mit Behinderung beschäftigt, einfacher und transparenter fördert. Solche Unternehmen, die deutlich weniger behinderte Menschen beschäftigen, als gesetzlich vorgeschrieben, sollen eine höhere Ausgleichsabgabe als bisher zahlen.
Die Schwerbehindertenvertretungen wollen wir stärken. Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, wollen wir den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtern, etwa durch eine Verbesserung des „Budget für Arbeit“ (dauerhafter Lohnzuschuss). Anbieter von Dienstleistungen, die Menschen mit Behinderungen, die Inklusion vorantreiben und sicherstellen sollen, müssen nicht nur qualitativ sondern auch quantitativ in der Lage sein, ihren Aufgaben gerecht zu werden. Wenn Stellen z.B. für Schulbegleitungen oder Verhinderungspflege nicht ausreichend vorhanden sind, muss die Stadt Delmenhorst diesen Mangel beheben – entweder durch eine Förderung des Stellenausbaus existierender Anbieter oder ein eigenes ergänzendes Angebot.
Menschen mit Behinderung müssen in die Verwaltung eingebunden werden
Die Inanspruchnahme bereits bestehender rechtlicher Ansprüche von Menschen mit Behinderung muss sichergestellt werden. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Forderungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wieder und wieder von Behörden abgelehnt werden, bis Betroffene entweder Gerichte einschalten oder mangels Kraft und Geld für den Rechtsweg auf die Durchsetzung ihrer Ansprüche verzichten.
Menschen mit Behinderung sollen in der Stadtverwaltung von anderen Menschen mit Behinderung in ihren Belangen vertreten werden. Diese Vertretung darf nicht nur in beratender Funktion geschehen, sondern muss mit Durchsetzungskompetenzen und einem Budget für dringend benötigte Hilfestellungen, wie z.B. einer kostenlosen Rechtsberatung und Soforthilfemaßnahmen in Notfällen, ausgestattet sein.
Das sind unsere Forderungen für ein inklusives Delmenhorst:
Barrieren abbauen
Betreiberinnen und Betreiber von Geschäften, kommerziellen Websites, Gaststätten, Hotels, Kinos usw. werden wir verpflichten, innerhalb eines realistischen Zeitraums Barrieren abzubauen. Sowohl die angebotenen Waren und Dienstleistungen als auch die Orte, an denen sie angeboten werden, müssen barrierefrei
werden. Dort, wo z.B. Gebäude (noch) nicht barrierefrei umgestaltet werden können, sollen die Betreiber und Betreiberinnen ihre Angebote im Rahmen des Möglichen auf anderen Wegen zugänglich machen („angemessene Vorkehrungen“ treffen), etwa durch mobile Rampen oder Bring-Dienste.
Wir wollen, das Wohnviertel inklusiv werden
Wir wollen, dass Wohnviertel inklusiv werden, um Alternativen zu den heutigen stationären Einrichtungen (z. B. Wohnheimen) zu stärken. Das bedeutet, dass mehr
Wohnungen, Geschäfte und andere Orte, wo Menschen leben und Zeit verbringen, für alle nutzbar werden müssen. Wer mit Unterstützungsbedarf nicht in einem Heim, sondern in der eigenen Wohnung leben will, soll auch dabei finanziell unterstützt werden. Inklusive Wohnformen, in denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenleben, müssen bereitgestellt und gefördert werden. Niemand darf zu einem Leben im Heim gezwungen werden.
Zusammen lernen
Wir wollen Schulen, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder zusammen lernen und jedes Kind gemäß seinen Bedürfnissen und Talenten gefördert wird. Um das zu erreichen, soll der Bund die Länder dabei unterstützen, Schulen inklusiv zu gestalten.
Passende Unterstützung für jeden Menschen
In einer inklusiv gestalteten Welt erhalten behinderte Menschen die Assistenz, Hilfsmittel und andere Formen der Unterstützung, die sie benötigen. Wir wollen allen Menschen mit Behinderungen, die auf Teilhabeleistungen angewiesen sind, ein uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht bei der Leistungsgestaltung garantieren. Die Leistungen müssen sich am Bedarf der behinderten Menschen orientieren. Leistungen zur Teilhabe müssen unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht werden.
Belange selbst verwalten
Menschen mit Behinderung sollen ihre Belange mit Kompetenzen und Budget selbst verwalten können. Bestehende und noch zu schaffende Rechtsansprüche auf Sach- und Hilfsleistungen müssen durchgesetzt werden können.