Aktuelle Nachrichten
Klausurtagung in Oldenburg
"Wir sind positiv überrascht, wie sich alle TeilnehmerInnen aufeinander zubewegt haben. Jetzt bleibt zu hoffen, dass über die formale Einigkeit zu einem gemeinsamen Weg zum Wohle der Stadt auch Einigkeit über die zu priorisierenden Inhalte erzielt werden kann. Die grundsätzliche Bereitschaft ist auf jeden Fall zu spüren und die Türen für eine konstruktive Zusammenarbeit stehen weit offen." so die Stadtratsfraktion der GRÜNEN zur Klausurtagung am vergangenen Wochenende in Oldenburg
Messe zur Artenvielfalt
Messe zur Artenvielfalt:
18.3.23, 11 bis 16.30 Uhr, Markthalle Delmenhorst,
Grundlegendes Ziel der Veranstaltung ist es, überzeugende nachhaltige Alternativen in den Handlungsfeldern Gartenbau und Ernährung darzustellen, um Zukunftssicherheit in einer lebenswerten Umwelt zu gewährleisten. Dabei setzen wir auf Argumente und Darstellung von Vorteilen der nachhaltigen Konzepte und Maßnahmen.
Liste von Ausstellern:
- RUZ Hollen, Ökologischer Gartenbau und ökologische Ernährung
- Baumrausch, ökologischer Gartenbau
- Nabu, ökologische Konzepte
- Ecocide Initiative
- Bio-Biss, Ökologisches Essen und Gemeinschaftsverpflegung (Schulen etc)
- Hofgemeinschaft Grummersort GbR, Landbau und Pädagogik
Ökologischer Landbau und Pädagogik
Grünes Treffen am 14. März, um 19 Uhr
Ich möchte Euch herzlich einladen am 14. März, um 19 Uhr, bei unserem nächsten Grünen Treffen teilzunehmen.
Da wir noch kein neues Büro haben, werden wir unser nächstes Treffen in der Cramerstraße 167 abhalten. Für Interessierte gibt es ein Kennenlerntreffen um 18.30 Uhr.
Die Themen sind u. a.
- der Landesparteitag mit Wahlen vom Landesvorstand und Wahl der niedersächsischen Kandidierenden für die Europawahl.
- Besuch + Diskussion von Landtagsabgeordneten Lena Nzume, zuständig für Bildungspolitik
Bei Fragen gerne an info@gruene-delmenhorst.de.
Balkonkraftwerke und mehr
Am 21.2.2023 fand unsere erste Informationsveranstaltung zu den Balkonkraftwerken statt. Wie wir aufgrund der Anmeldungen wussten waren im Veranstaltungsraum alle Plätze belegt! Der Informationsbedarf bei den Delmenhorster:innen ist sehr groß!
Nach einer kurzen Begrüßung durch Ralf erläuterte der Klimaschutzmanager der Stadt Delmenhorst, wie die Förderung von Balkonkraftwerken durch die Stadt abgewickelt werden soll. Zur Erinnerung: Der Antrag für eine Förderung ist von unserer Fraktion im Stadtrat eingebracht worden und dort auch verabschiedet worden.
Danach starteten Jochen Röer und Ralf Tietjen von der Gemeinschaft Klimaschutz Ganderkesee Ihren Vortrag. Anhand von Beispielen und vielen Anschauungsmaterial wurde der Aufbau, die Funktionsweise, aber auch die Rentabilität solch einer Anlage erläutert. Auf die vielen Fragen der Besucher gingen die Referenten ausführlich ein. Die Referenten betonten auch, dass der Betrieb einer eigenen Balkonsolaranlage auch ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und ein Schritt mehr hin zur Erzeugung von „Erneuerbarer Energie“ ist. Die Resonanz der Besucher nach der Veranstaltung war sehr, sehr gut und positiv und wir bekamen von vielen ein „Danke Schön“, dass wir die Veranstaltung organisiert hatten. Da die Nachfrage so gross ist, haben wir weitere 3 Veranstaltungen organisiert.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Auftragsvergabe und Beschaffung in Delmenhorst– umweltgerecht, sozial und wirtschaftlich
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Auftragsvergabe und Beschaffung seitens der Stadt Delmenhorst und der kommunalen Eigen- und Regiebetriebe verbindliche Nachhaltigkeits-
standards festzulegen. Zudem sollen die Mitglieder der Gesellschafterversammlungen der städtischen Gesell- schaften angewiesen werden, die Geschäftsführungen der jeweiligen Gesellschaften anzuweisen, ebenfalls verbindliche Nachhaltigkeitsstandards festzulegen.
Diese Standards sollen u.a. beinhalten:
- Produkte aus Kinderarbeit sind auszuschließen. Zudem soll bei der Beschaffung nicht-heimischer Produkte ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung aller Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO), wie Beseitigung der Zwangsarbeit, Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen sowie Normen der Arbeitssicherheit gerichtet werden.
- Waren, die generell oder jahreszeitlich bedingt nur als Importware aus Ländern des globalen Südens zur Verfügung stehen, sollen aus fairem Handel beschafft werden (siehe TransFair-Zeichen), sofern ein entsprechendes Angebot verfügbar ist.
- Energieverbrauchsrelevante Waren, Geräte, Maschinen und Fahrzeuge sollen derhöchsten Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung entsprechen.
- In Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen (Schulmensen, Kitas, Kantinen, kommunales Krankenhaus, kommunale Pflegeeinrichtung etc.) soll der Anteil der ökologisch erzeugten Nahrungsmittel mindestens 30% betragen. Zudem soll möglichst auf regionale und saisonale Produkte zurückgegriffen werden.
- Von der Kommune eingesetzte Pflanzsubstrate und Erden sollen torffrei sein.
- Von der Kommune eingekaufte oder in kommunalen Einrichtungen eingesetzte Produkte sollen mit dem Blauen Engel oder einem vergleichbaren Siegel gekennzeichnet sein. Papier und Papierwaren sollen aus Recyclingmaterial bestehen.
- Unternehmen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen das Lieferkettensorgfaltsgesetz zu einem Bußgeld verurteilt worden sind, sollen für mindestens 3 Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Begründung:
Die Beschaffung und Auftragsvergabe durch Bund, Länder und Kommunen hat in Deutschland ein Gesamtvolumen von jährlich rund 450 Milliarden Euro und macht damit etwa 13% des Bruttoinlandsprodukts aus. Der kommunale Anteil daran liegt bei knapp 60%. Daher kommt den Kommunen auch bei der Auftragsvergabe und Beschaffung eine hohe Verantwortung für die nachhaltige Entwicklung zu.
„Eine nachhaltige Beschaffung bezeichnet die Berücksichtigung von umweltbezogenen und sozialen, aber auch von qualitativen und innovativen Aspekten unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen. Die Bedarfe sind so zu decken, dass die dafür benötigten Ressourcen nicht auf Kosten kommender Generationen verbraucht und in der Folge die Möglichkeiten zukünftiger Generationen nicht eingeschränkt werden“. So beschreibt eine Handreichung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 24.11.22 die Ziele der öffentlichen Beschaffung.
Ein entsprechender Rechtsrahmen, der den unbestimmten Rechtsbegriff der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung nach § 110 NKomVG im Sinne der Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen eingrenzt, ist u.a. das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz, das Niedersächsische Klimaschutzgesetz oder das Niedersächsische Abfallgesetz. Diese genannten Rechtsnormen weiten den Wirtschaftlichkeitsbegriff eindeutig auf soziale und umweltbezogene Kriterien aus. Auch der nationale Rechtsrahmen definiert die Berücksichtigung umweltbezogener Kriterien als Grundsatz der öffentlichen Vergabe (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Vergabeverordnung, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, etc.).
Um diesen Anforderungen und der besonderen Bedeutung der öffentlichen Beschaffung für die nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 20230 der Vereinten Nationen gerecht zu werden, ist es erforderlich, seitens der Kommune verbindliche Vorgaben für alle Dienststellen der kommunalen Verwaltung und für die kommunalen Eigenbetriebe zu definieren. Mit den oben genannten Standards formuliert der Rat Leitplanken, die jedoch seitens der Verwaltung - etwa im Rahmen einer Innenverfügung - konkretisiert werden sollten.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit der Gruppe DL/P/DL: Anbindung von Albertushof und Hildegardstift an das Delbus-Netz
Der Rat der Stadt Delmenhorst fordert die Verwaltung und Delbus auf, Konzepte zu erstellen, um die Einrichtungen Albertushof und Hildegardstift wieder an das Delbus-Netz anzuschließen und somit den Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit zu geben, eigenständig oder in Begleitung die Stadt Delmenhorst zu besuchen.
Begründung:
Der Albertushof als Einrichtung für Menschen mit Behinderung ist an der Delmenhorster Stadtgrenze verortet. Zwar befindet sich noch eine alte Bushaltestelle am Albertusweg, diese wird von den Bussen der Delbus allerdings nicht mehr angefahren. Bewohnerinnen und Bewohner müssen, sofern sie den Bus nutzen wollen, einen etwa 20-minütigen Fußweg zur Endhaltestelle Annenheide zurücklegen. Dieser führt größtenteils über den Albertusweg, der über keinerlei Nebenanlagen für Fuß- und Radverkehr verfügt. Die Menschen im Albertushof sind damit nicht nur einem unverhältnismäßigen Aufwand, sondern darüber hinaus auch noch den Gefahren des Verkehrs ausgesetzt. Artikel 9.1 der 2008 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Transportmitteln zu ermöglichen. Dieser Verpflichtung entzieht sich die Stadt Delmenhorst für den Albertushof in besonderem Maße, denn die Nicht- Verfügbarkeit des ÖPNV stellt in diesem Zusammenhang die größtmögliche Form von Barriere dar. Dieser Missstand ist schnellstmöglich zu beseitigen. Für die Umsetzung ist die bestmögliche Lösung gefragt. Alternativen müssen von den Verkehrsexperten entwickelt und entweder unmittelbar umgesetzt oder dem Rat zur Abstimmung vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist auch das etwa 600 Meter hinter dem Albertushof gelegene Hildegardstift in die Überlegungen einzubeziehen.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Denkmalschutz- Sonderprogramm (DS XII)
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass sich die Stadt Delmenhorst
auf das Förderprogramm „Denkmalschutz-Sonderprogramm“ bewirbt und
entsprechende Kontakte aufnimmt.
Begründung:
Im Kulturkapitel des Haushaltsplans 2023 sind zusätzliche Mittel in Höhe von 50
Millionen Euro für ein weiteres Denkmalschutz-Sonderprogramm vorgesehen.
Die Beteiligung des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen
Kosten und ist durch Mittel engagierter Projektträger, der Länder, anderer
Gebietskörperschaften oder Dritter zu ergänzen. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt
die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest.
Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der
Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie umbau- und nutzungsbezogene
Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Auch sind reine Unterhaltungs-
sowie Erhaltungsmaßnahmen von der Förderung ausgeschlossen. Die
Bewerbungsfrist endet am 31.03.2023.
Treffen mit unserer Landtagsabgeordneten Lena Nzume aus Oldenburg
Die Grünen aus dem Kreisverband Delmenhorst laden alle Interessierten ein, gemeinsam mit unserer Landtagsabgeordneten Lena Nzume aus Oldenburg den Niedersächsischen Landtag in Hannover kennenzulernen.
Wann? 11. April 2023, ca. 10 Uhr, am Bahnhof Delmenhorst
Wer? Alle Interessierten sind herzlich eingeladen
Kosten? Der Kreisverband wird die Kosten für die gemeinsame Zugfahrt übernehmen.
Was? Einweisung und Informationen, Führung im Landtag, anschließend Diskussion
Falls Interesse besteht oder noch Fragen offen sind, meldet euch gerne unter info@gruene-delmenhorst.de! Die Plätze sind begrenzt.
Bündnis90/Die Grünen in Delmenhorst begrüßen das Urteil aus Niedersachsen zu Schottergärten
Die Fraktion und Partei von Bündnis90/Die Grünen in Delmenhorst begrüßen das Urteil aus Niedersachsen zu Schottergärten. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat bestätigt, dass Aufsichtsbehörden in Niedersachsen anordnen dürfen, Schottergärten beseitigen zu lassen. Die niedersächsische Bauordnung schreibt vor, dass nicht überbaute Flächen von Grundstücken Grünflächen sein müssen.
Die Vorsitzende der Delmenhorster Grünen Nadja Allmers-Plump und Fraktionsvorsitzende Marianne Huismann sind mit der Entscheidung des OVG zufrieden. „Auch in Delmenhorst gibt es eine Vielzahl an Schottergärten, die verboten sind. Gerade in der heutigen Zeit haben Schottergärten verheerende Auswirkungen, denn Sie versiegeln die Böden und führen damit zu einem Verlust der Artenvielfalt.“, so Huismann. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in diesem Zusammenhang eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, wie sich die jüngste Entscheidung des OVG auf den Umgang mit Schottergärten in Delmenhorst auswirken wird. Für die Delmenhorster Grünen ist der Kurs klar. „Wir tragen die Verantwortung für einen bewussten Umgang mit der Natur, aber stattdessen werden selbst kleinste Flächen versiegelt. Die Stadt Delmenhorst sollte die im Urteil getroffene Entscheidung auch umsetzen, um die Artenvielfalt nicht noch weiter zu gefährden. Wir sollten den Insekten und Vögeln die Möglichkeit eines Lebensraumes nicht verwehren.“, sagt Nadja Allmers-Plump. „Wir haben bereits mehrere Anträge dazu eingebracht, die leider mehrheitlich abgelehnt wurden. Lediglich unser Antrag aus 2019 mit dem Ziel, dass es eine Vorgabe zum Anlegen eines bepflanzten (Vor-)Gartens gibt, wurde beschlossen.“
Am 18. März, von 12 bis 16 Uhr werden die Delmenhorster Grünen eine Veranstaltung zum Thema „Gefährdung der Artenvielfalt durch Schottergärten" in der Markthalle durchführen, denn auch in Delmenhorst muss sich endlich etwas ändern. Dabei werden viele verschiedene Akteure aus der Region Alternativen anbieten und Informationen bereitstellen.
Stadtratsfraktion und Vorstand Bündnis 90/Die Grünen Delmenhorst
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an die Verwaltung: Schottergärten
- Hat die Verwaltung der Stadt Delmenhorst die Bestätigung der Rechtswidrigkeit von Schottergärten im Sinne von §9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung mit Beschluss vom 17. Januar 2023 zur Kenntnis genommen?
- Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Beschluss für den Umgang mit Schottergärten auf Delmenhorster Stadtgebiet?
Begründung:
Am 17. Januar 2023 hat der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt, dass Schottergärten keine Grünflächen gemäß §9 Abs. 2 der NBauO sind und somit gegen diese Bauordnung verstoßen. Daraus ergibt sich, dass eine Aufforderung zum Rückbau nicht nur rechtmäßig, sondern auch geboten ist.
Vortrag über Balkonsolaranlagen
Am 21.2.2023 haben wir zwei Referenten der Solargruppe der Gemeinschaft Klimaschutz Ganderkesee (GKG) eingeladen. Sie werden einen Vortrag über Balkonsolaranlagen halten. Dies ist jetzt in Delmenhorst besonders interessant, da ja im Stadtrat auf Antrag unserer Fraktion eine Förderung der Anlagen beschlossen worden ist (die Förderung kann ausgezahlt werden, wenn der Haushalt von der Kommunalaufsicht genehmigt worden ist).
Photovoltaikanlagen leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Fast jeder hat die Möglichkeit, mit einem kleinen Balkonkraftwerk oder einer größeren Anlage auf dem Hausdach dabei zu sein. Die Amortisation werde in der Regel in wenigen Jahren erreicht, gerade jetzt bei den steigenden Strompreisen. Die Referenten der GKG zeigen alternative Anlagen, Komponenten der Anlage sowie die Installation und Anmeldung. An konkreten Beispielen wird die Wirtschaftlichkeit betrachtet.
Die öffentliche, kostenlose Veranstaltung findet am 21.2.2023 um 18 Uhr im Hotel Thomsen, Delmenhorst, Bremer Strasse 186 statt.
Bitte meldet euch mit einer Mail (balkonkraftwerke@gruene-delmenhorst.de) für diese Veranstaltung an – wir haben nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung!