Erhöhung der Wertgrenze für Direktvergaben – Entlastung für Schulen
Das Niedersächsische Landeskabinett hat heute den Entwurf zur Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sowie zur Anpassung der Wertgrenzenverordnung freigegeben. Die Änderungen zielen darauf ab, die Vergabe öffentlicher Aufträge effizienter und bürokratieärmer zu gestalten.
Ein wesentlicher Bestandteil der Novelle ist die Erhöhung der Wertgrenze für Direktvergaben. Ab sofort können Aufträge bis zu 20.000 Euro direkt vergeben werden. Für Schulen wird die Grenze auf 100.000 Euro angehoben, um die Organisation von Schulaktivitäten wie Klassen- und Schulfahrten zu erleichtern.
Lena Nzume, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betont: „Die Anhebung der Wertgrenze für Direktvergaben ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Schulen. Sie ermöglicht eine schnellere und weniger bürokratische Vergabe. Besonders angesichts der wachsenden Anforderungen profitieren insbesondere Ganztagsschulen von dieser Erleichterung, da sie Zeit und Ressourcen sparen und somit flexibler agieren können.“
Pascal Mennen, schulpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, ergänzt: „Besonders im Bereich der Organisation von Schulaktivitäten, wie zum Beispiel Klassen- und Schulfahrten, ermöglicht die Novelle den Schulen eine deutlich effizientere und einfachere Planung. Die neue Regelung entlastet die Lehrkräfte deutlich.“