Bündnis90/Die Grünen in Delmenhorst begrüßen das Urteil aus Niedersachsen zu Schottergärten
Die Fraktion und Partei von Bündnis90/Die Grünen in Delmenhorst begrüßen das Urteil aus Niedersachsen zu Schottergärten. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat bestätigt, dass Aufsichtsbehörden in Niedersachsen anordnen dürfen, Schottergärten beseitigen zu lassen. Die niedersächsische Bauordnung schreibt vor, dass nicht überbaute Flächen von Grundstücken Grünflächen sein müssen.
Die Vorsitzende der Delmenhorster Grünen Nadja Allmers-Plump und Fraktionsvorsitzende Marianne Huismann sind mit der Entscheidung des OVG zufrieden. „Auch in Delmenhorst gibt es eine Vielzahl an Schottergärten, die verboten sind. Gerade in der heutigen Zeit haben Schottergärten verheerende Auswirkungen, denn Sie versiegeln die Böden und führen damit zu einem Verlust der Artenvielfalt.“, so Huismann. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in diesem Zusammenhang eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, wie sich die jüngste Entscheidung des OVG auf den Umgang mit Schottergärten in Delmenhorst auswirken wird. Für die Delmenhorster Grünen ist der Kurs klar. „Wir tragen die Verantwortung für einen bewussten Umgang mit der Natur, aber stattdessen werden selbst kleinste Flächen versiegelt. Die Stadt Delmenhorst sollte die im Urteil getroffene Entscheidung auch umsetzen, um die Artenvielfalt nicht noch weiter zu gefährden. Wir sollten den Insekten und Vögeln die Möglichkeit eines Lebensraumes nicht verwehren.“, sagt Nadja Allmers-Plump. „Wir haben bereits mehrere Anträge dazu eingebracht, die leider mehrheitlich abgelehnt wurden. Lediglich unser Antrag aus 2019 mit dem Ziel, dass es eine Vorgabe zum Anlegen eines bepflanzten (Vor-)Gartens gibt, wurde beschlossen.“
Am 18. März, von 12 bis 16 Uhr werden die Delmenhorster Grünen eine Veranstaltung zum Thema „Gefährdung der Artenvielfalt durch Schottergärten" in der Markthalle durchführen, denn auch in Delmenhorst muss sich endlich etwas ändern. Dabei werden viele verschiedene Akteure aus der Region Alternativen anbieten und Informationen bereitstellen.
Stadtratsfraktion und Vorstand Bündnis 90/Die Grünen Delmenhorst
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an die Verwaltung: Schottergärten
- Hat die Verwaltung der Stadt Delmenhorst die Bestätigung der Rechtswidrigkeit von Schottergärten im Sinne von §9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung mit Beschluss vom 17. Januar 2023 zur Kenntnis genommen?
- Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Beschluss für den Umgang mit Schottergärten auf Delmenhorster Stadtgebiet?
Begründung:
Am 17. Januar 2023 hat der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt, dass Schottergärten keine Grünflächen gemäß §9 Abs. 2 der NBauO sind und somit gegen diese Bauordnung verstoßen. Daraus ergibt sich, dass eine Aufforderung zum Rückbau nicht nur rechtmäßig, sondern auch geboten ist.