Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Denkmalschutz- Sonderprogramm (DS XII)
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass sich die Stadt Delmenhorst
auf das Förderprogramm „Denkmalschutz-Sonderprogramm“ bewirbt und
entsprechende Kontakte aufnimmt.
Begründung:
Im Kulturkapitel des Haushaltsplans 2023 sind zusätzliche Mittel in Höhe von 50
Millionen Euro für ein weiteres Denkmalschutz-Sonderprogramm vorgesehen.
Die Beteiligung des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen
Kosten und ist durch Mittel engagierter Projektträger, der Länder, anderer
Gebietskörperschaften oder Dritter zu ergänzen. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt
die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest.
Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der
Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie umbau- und nutzungsbezogene
Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Auch sind reine Unterhaltungs-
sowie Erhaltungsmaßnahmen von der Förderung ausgeschlossen. Die
Bewerbungsfrist endet am 31.03.2023.