Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu Lärmschutzauflagen
Am 23. und 24. Juni fand im Rahmen des Grünen Zimmers eine Veranstaltung mit musikalischer Begleitung statt. Während dieser Veranstaltung wurde die Lautstärke gemessen. Beschwerden durch Anwohner*innen sind den Veranstaltern in diesem Zusammenhang nicht bekannt. In der Folge wurden Lärmschutzauflagen für weitere Veranstaltungen erteilt, die Lautstärken von über 60 db und damit de facto Musik ausschließen.
Dazu haben wir folgende Fragen:
- Aus welchem Grund wurden die genannten Auflagen ausgesprochen?
- Lagen der Stadtverwaltung konkrete Beschwerden von Anwohner*innen mit Bezug auf die genannte Veranstaltung vor?
- Woraus ergibt sich die Grundlage für eine künftige Beschränkung der Lautstärke auf 60 db?
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